Rechtsprechung
   LSG Hessen, 04.12.2003 - L 14 KR 279/00   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2003,23925
LSG Hessen, 04.12.2003 - L 14 KR 279/00 (https://dejure.org/2003,23925)
LSG Hessen, Entscheidung vom 04.12.2003 - L 14 KR 279/00 (https://dejure.org/2003,23925)
LSG Hessen, Entscheidung vom 04. Dezember 2003 - L 14 KR 279/00 (https://dejure.org/2003,23925)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2003,23925) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (5)

  • Sozialgerichtsbarkeit.de

    Krankenversicherung

  • openjur.de
  • Justiz Hessen

    § 132a Abs 2 SGB 5, § 138 BGB, Art 3 Abs 1 GG, Art 12 Abs 1 GG
    Krankenversicherung - Pflegedienst - Anspruch auf Abschluss eines Versorgungsvertrags - Nichtigkeit der Kündigung

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    (Krankenversicherung - Pflegedienst - Anspruch auf Abschluss eines Versorgungsvertrags - Nichtigkeit der Kündigung)

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 29.01.2001 - II ZR 331/00

    Gesellschaft bürgerlichen Rechts ist rechtsfähig und parteifähig

    Auszug aus LSG Hessen, 04.12.2003 - L 14 KR 279/00
    Nach der neueren Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (BGH) kann eine Gesellschaft bürgerlichen Rechts vor Gericht selbst klagen und verklagt werden (Urteil vom 29. Januar 2001, II. ZR 331/00 = BGHZ 146, 341).
  • BSG, 21.11.2002 - B 3 KR 14/02 R

    Krankenversicherung - häusliche Krankenpflege - Zulassung - Vertrag -

    Auszug aus LSG Hessen, 04.12.2003 - L 14 KR 279/00
    Es entspricht mittlerweile allgemeiner Auffassung, dass Pflegedienste, welche die qualitativ-fachlichen, personellen und räumlichen Voraussetzungen für eine angemessene Pflege erfüllen, gegen die Krankenkassen ein Rechtsanspruch auf den Abschluss eines Versorgungsvertrages haben (BSG SozR 3 - 2500 § 132a Nr. 4).
  • BSG, 25.09.2001 - B 3 KR 15/00 R

    Krankenversicherung - häusliche Krankenpflege - Vergütung - Auslaufen einer

    Auszug aus LSG Hessen, 04.12.2003 - L 14 KR 279/00
    Diese zivilrechtliche Vorschrift findet im vorliegenden Fall Anwendung, weil für Verträge nach § 132 a Abs. 2 Sozialgesetzbuch Fünftes Buch - gesetzliche Krankenversicherung - (SGB V) über die Verträge zwischen Krankenkassen und Leistungserbringern hinsichtlich der Versorgung mit häuslicher Krankenpflege bis zum 31. Dezember 1999 ausschließlich Privatrecht galt (BSG SozR 3 - 2500 § 132a Nr. 1).
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 18.04.2012 - L 4 KR 48/12
    Zwar kann die Ausübung des Kündigungsrechts einer Krankenkasse gegenüber einem Leistungserbringer einen nicht gerechtfertigten Eingriff in die Berufsfreiheit darstellen (Hessisches Landessozialgericht, Urteil vom 4. Dezember 2003, L 14 KR 279/00).
  • SG Halle, 28.03.2023 - S 8 KR 227/20

    Voraussetzungen einer rechtmäßigen Kündigung des Versorgungsvertrags über

    Ein derartiges Schutzgut ist jedoch im Zusammenhang mit der Zulassung privater Pflegedienste, sofern diese qualitativ-fachlich geeignet sind, nicht betroffen (so Hessisches LSG, Urteil vom 04.12.2003 - L 14 KR 279/00, Rn. 20, zit. nach juris).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht